ASF
Erläuterungen zum "Aufbauseminar ASF"
"ASF" bedeutet "Aufbau-Seminar für Fahranfänger".
"ASF" ist damit ein Seminar, das dazu dient, Fahranfängern die Fahrerlaubnis zu erhalten.
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgeordnet (= keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein "ASF-Seminar" zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.
Je nach der Schwerwiegenheit des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein "ASF-Seminar" angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie die Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt (hier "Punktekatalog").
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.
Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein "ASF-Seminar" zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen, trotz Teilnahme an einem "ASF-Seminar" sowie einer Verwarnung, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend dem Straßenverkehrsgesetz hierzu speziell ausgebildet wurden (Befähigung § 2b Abs.2 StVG). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend. Die Anwesenheit muß vollständig erfolgen, da ansonsten keine Teilnahmebescheinigung vom Fahrlehrer ausgestellt werden darf (§ 37 Abs.2 FeV).